Feeds:
Artikel
Kommentare

Suboptimal (2)

Wenn man als Rechtsanwalt einem Ratsuchenden den Rat erteilt, gegen einen Gerichtsvollzieher Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, weil dieser bei der Vollstreckung eines Haftbefehles ohne “richterliche Durchsuchungsanordnung” angeblich rechtswidrig gehandelt hat, in dem er die Wohnung des Schuldners gewaltsam öffnete, um nach ihm zu suchen, so ist das bereits reichlich suboptimal.

Wenn dann auf diesen Rat allerdings direkt von dem Paragraphen aus verlinkt wird, in dem steht, dass gerade bei der Vollstreckung eines Haftbefehls eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht benötigt wird, dann is des scho e hart’ Nummer.

Nachtrag (8. Mai 2009): Ich hatte bereits am Tag, bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, die betreffende Anwältin auf den Fehler in ihrem Beitrag per email hingewiesen. Bis heute habe ich hierauf leider weder eine Antwort erhalten, noch ist der Beitrag in irgendeiner Form geändert worden, so dass leider davon auszugehen ist, dass auch künftige Ratsuchende eine falsche Vorstellung vom Durchsuchungsrecht des Gerichtsvollziehers vermittelt bekommen (u.U. mit weiteren sinnlosen Dienstaufsichtsbeschwerden). Es ist ja nicht so, dass die Seite niemand lesen würde, aktuell hat sie immerhin 1598 Aufrufe seit dem 07.08.06, das sind etwa 1,5 Aufrufe pro Tag.

Fazit: Auch im Internet gilt wie eigentlich überall: Nicht sofort alles glauben, was man auf den ersten Blick findet, sondern immer aus mehreren Quellen Informationen einholen. Mit der Zeit kriegt man ein Gespür dafür, wie eine fundierte Meinung aussieht, und wie nicht.

Friedlich eintreten

Gerichtsvollzieher gibt es in allen europäischen Ländern, jedoch sind die Befugnisse und die Ausgestaltung der Systeme recht unterschiedlich. Unsere britischen Kollegen heißen Bailiffs, und für diese gibt es eine lustige Ringelpietz-mit-Anfassen-Regelung, die ich heute gefunden habe. Denn zumindest nach dem, was auf der Seite einer britischen Schuldnerberatung steht, kann der Bailiff eine Wohnung nur dann betreten, wenn ihm ‘friedlicher Zugang’ gewährt wird, wobei als ‘friedlicher Zugang’ wohl auch gewertet wird, wenn Türen und/oder Fenster (!) offenstehen.

Hat der Kollege von der Insel allerdings erst einmal friedlichen Zugang erhalten, kann er innerhalb der Wohnung auch unfriedlich alles öffnen, durchsuchen und zwangsweise aufbrechen, was nicht niet- und nagelfest ist. Außerdem kann er bei einem späteren Besuch dann auch ohne friedlichen Zugang die Wohnung zwangsweise öffnen, denn offenbar gilt ein einmal gewährter Zugang immer und für alle Zeit. 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diejenigen Schuldner, die stets alles verschlossen halten und niemanden niemals nicht nirgendwo hineinlassen, ziemlich sicher vor Gerichtsvollziehern leben, denn ohne friedlichen Zugang können wohl nur die Vollstreckungsbeamten der Finanzämter eintreten. Das Ganze erinnert so ein bisschen an Vampire, die ja auch nur in Wohnungen hinein können, wenn sie dazu eingeladen wurden.

Nur der Vollständigkeit halber: Die deutschen Gerichtsvollzieher machen so einen Unfug natürlich nicht. Wir lassen uns wenn’s sein muss selber rein.

“Das hab’ ich nie gehabt / gekriegt / gehört / gesehen / gemacht / gekauft” = Das ist schon so lange her, dass ich gehofft habe, es wurde vergessen.

Auf Wiedersehen (1)

Es gibt so ein paar Floskeln, die begegnen einem immer wieder. Zum Beispiel: “Ich sag’ jetzt lieber nicht ‘Auf Wiedersehen’” zum Abschied des Gerichtsvollziehers. (Haha. Ich sag’ übrigens auch nicht ‘Auf Wiedersehen’, obwohl das in den meisten Fällen noch nicht mal ein Versprechen wäre.) Obligatorisch ist auch: “Dann säße ich wohl kaum hier!” als Antwort auf die Frage nach Erfindungen / Patenten / Urheberrechten bzw. Grundstücken / Schiffen / Schiffsbauwerken / land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Vermögensverzeichnis zur Abgabe der EV. (Merke: Auch Patente und Grundvermögen hindern nicht daran, Schulden zu machen. Oft sind sie sogar Anlass dazu.)

Neu hinzugekommen ist dieses Jahr allerdings: “Na, ihr Geschäft läuft jetzt aber” als Anmerkung zur Wirtschaftskrise. (Diese Floskel hat das bisherige “Sie haben ja immer zu tun” abgelöst.) Allerdings: Nein, mein “Geschäft” läuft jetzt aber eben nicht, jedenfalls nicht besser oder schlechter als zuvor. Das ist auch leicht einzusehen, wenn man bedenkt, dass die Krise vielleicht gerade erst jetzt bei den Menschen ankommt, die bisher ohne nennenswerte Schulden gelebt haben. Und in all diesen Fällen wird nicht sofort der Gerichtsvollzieher tätig; kann er gar nicht, denn dazu ist in den meisten Fällen ein Vollstreckungstitel notwendig, welcher in der Regel ein Gerichtsverfahren voraussetzt, welches wiederum – da an Fristen gebunden – mehrere Monate bis zu seinem Abschluss benötigt.

Geben sie der Krise also noch ein halbes Jahr. Sie wird es ihnen danken.

Sprechstunde

Ab dem 01.05.09 finden die Sprechstunden Montags und Donnerstags, 14:00 bis 15:00 nur noch im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Kilianstädten statt.

Kurze Begründung: Geht halt nicht anders.

Lange Begründung: Zum Abhalten der Sprechstunden im Bezirk ist eine Verlegung des Amtssitzes des Gerichtsvollziehers gem. § 2 Abs. 1 S. 3 der Verordnung über die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher notwendig, und der Landgerichtspräsident ist der Auffassung, dass sich der Amtssitz naturgemäß nicht an mehreren Orten befinden kann. Geht halt nicht anders.

Dieses Seite ist während meines Urlaubs erfolgreich von Blogger zu WordPress umgezogen und ich hoffe, außer dem Umgewöhnen auf das neue Erscheinungsbild ist das für alle Leser nicht weiter mit größeren Umständen verbunden. Die bisherige URL http://gv-blog.com/ verweist hierauf ebenso wie die neue URL http://gv-steigerwald.com/ und die native WordPress URL http://gerichtsvollzieher.wordpress.com/.

Die Gründe für den Umzug waren – rein pragmatisch – die besseren Funktionen von WordPress (insbesondere die Möglichkeit, das Blog zu einer Site gleicher Aufmachung auszubauen) sowie – politisch – die zunehmende Macht von Google, zu deren Services u.a. auch Blogger gehört.

Ansonsten bleibt alles beim Alten bzw. wird hoffentlich noch besser, jedenfalls aber schöner.

Nur auf dem Papier

Liebe Gläubiger,

Aktien bestehen natürlich nur auf dem Papier. (Daher auch der Name Wertpapiere.) Das heißt aber nicht, dass es sie nicht gibt, sondern vielmehr kann der Inhaber durchaus auf Anforderung seine Aktien der Sammelverwahrung entnehmen. Nur nicht enttäuscht sein: Auch das ist nur Papier.

Lieber unbekannter Anrufer,

der meinen Anrufbeantworter heute fast eine halbe Stunde an einem Vortrag über Rückforderungsrechte im Falle einer Insolvenz hat teilhaben lassen: Vielen Dank für die sicher gut gemeinte Geste, auch wenn ich sie nicht ganz verstanden habe (und auch die Tonqualität nicht berauschend umwerfend war). Aber im Allgemeinen gilt auch hier das Prinzip von Don’t Phone And Fight. Vielen Dank.

Passiert sowas eigentlich nur mir?

Ältere Artikel »